Steuerliche Betrachtung von Photovoltaikanlagen bei einer Investitionssumme von
100.000,00 €
Steuerliche Darstellung 2021 oder 2022
Geplante Investition
100.000,00 €
Nach §7g Abs.1 EStG kann in der Einkommensteuererklärung ein Investitionsabzugsbetrag von 50 % berücksichtigt werden
50.000,00 €
Restwert im Jahr 2021 oder 2022
50.000,00 €
Steuerliche Darstellung 2023
Restwert für 2023
50.000,00 €
Sonderabschreibung in Höhe von 20 % gemäß §7g EStG
10.000,00 €
Jährliche lineare Abschreibung in Höhe von 5 %
2,500.00 €
Restwert im Jahr 2023
37,500.00 €
*Ab 2024 wird die Anlage weiter mit 5 % linear abgeschrieben.
Summe der Abschreibungen im Jahr 2021 + 2022+ 2023
62,500.00 €
Beispiel: Bei einem Steuersatz von 40 % ergibt sich eine Steuerminderung von
25,000.00 €
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