Die Anlagenbetreiber einer Solaranlage profitieren von Steuervorteilen, weil sie als gewerbliche Stromunternehmer gelten. Sie erhalten die Mehrwertsteuer für Ihre Anlage zurück und sparen am Anfang Einkommensteuer durch folgende Möglichkeiten:
Zurzeit können 50 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage von der Steuer abgesetzt werden. Der IAB kann bereits im Jahr vor der eigentlichen Investition geltend gemacht werden. Dies ist ein wichtiger Vorteil, weil dadurch zusätzliches Eigenkapital gebildet werden kann.
Ein weiteres Gestaltungsinstrument ist die Sonderabschreibung. Hier können weitere 20 % der Nettoanschaffungskosten geltend gemacht werden. Diese Sonderabschreibung darf beliebig über die ersten fünf Jahre nach der Anschaffung der Anlage verteilt werden.
Zusätzlich wird die PV-Anlage „linear“ auf 20 Jahre abgeschrieben. Der Satz beträgt 5 %. Als Bemessungsgrundlage gilt der Restbuchwert nach Abzug des IABs und der So-AfA. Im „Ordner Beispiel-Rechnung“ können sie alles in absoluten Zahlen ansehen
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